Kontaktsperre mit Hund: Was darf ich noch?

Corona Kontaktsperre

Seit Tagen diskutieren alle über eine Ausgangssperre. Nun ist sie da, heißt allerdings Kontaktsperre (eigentlich Kontakteinschränkung): ohne triftigen Grund soll die häusliche Unterkunft nicht mehr verlassen werden. Zu Recht fragen sich nun viele Tierhalter, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Darf ich noch spazieren gehen? Darf ich zum Tierarzt gehen? Was ist mit der Hundeschule? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Artikel mit freundlicher Unterstützung von Rechtsanwalt Hendrik Schulz beantwortet.

Eine grundsätzliche rechtliche Herausforderung bei derlei Beschränkung ist, dass der föderalistische Aufbau der BRD landesweit unterschiedliche Maßnahmen zulässt und dass bis auf weiteres eine grundsätzliche Kontaktsperre von den derzeit anwendbaren Gesetzen (Stand: 22.03.2020) nicht abgedeckt wird. Inwieweit das Infektionsschutzgesetz (§ 28) selbst und dazu erlassene Allgemeinverfügungen wie z. B. in Bayern oder Sachsen eine tragfähige Grundlage bieten, ist umstritten. Die Vorgaben mögen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich getroffen werden, aber sie haben allesamt ein Ziel, nämlich die Ausbreitung des Virus durch Beschränkung der Sozialkontakte zu verlangsamen. Dass dieser Umstand auch unabhängig von der etwaigen Rechtslage berücksichtigt werden sollte, steht außer Frage, denn es geht schließlich um Menschenleben.

Darf ich noch mit dem Hund spazieren gehen?

Ja, das ist erlaubt. Allerdings darf keine Gruppenbildung stattfinden. Darunter fallen auch Treffen auf Hundewiesen. Ist man mit dem eigenen Hund unterwegs und begegnet anderen Tierhaltern, so sollte man besser den geforderten Sicherheitsabstand von ca. 2 m einhalten. Dies ist mitunter schwer umzusetzen, wenn man die Hunde miteinander spielen lässt, also sollte das besser unterbunden werden. Das Ziel der „Kontaktsperre“ ist es schließlich, die Übertragung der Corona-Viren zu verhindern. Solange man mit seinem Hund allein, mit einer weiteren Person oder mit ohnehin im Haushalt lebenden Personen spazieren geht, ist das gestattet. Dem Familienspaziergang mit dem Hund steht also nichts im Wege.

Darf ich Hundefutter kaufen?

Natürlich! Die Grundversorgung bleibt in Deutschland selbstverständlich aufrechterhalten und dazu zählt auch Tierfutter. Es wird also nach wie vor möglich sein, Futter im Zoofachgeschäft oder dem BARF-Shop um die Ecke zu kaufen. Dafür darf die Wohnung ebenfalls verlassen werden. Es ist nicht notwendig, Hamsterkäufe durchzuführen. Die Futtermittelanbieter arbeiten auch jetzt schon an ihrer Kapazitätsgrenze, weil sie von Tierhaltern förmlich überrannt werden. Auch in Italien und Spanien, wo es nun schon seit einiger Zeit eine Ausgangssperre gibt, sind die Tierfuttergeschäfte noch geöffnet.

Darf ich noch zum Tierarzt gehen?

Ja, wenn das Tier erkrankt, darf weiterhin ein Tierarzt aufgesucht werden. Allerdings sollten hierbei nun einige Verhaltensweisen beachtet werden: Routinemäßige Termine sind im Moment eher zu vermeiden  – der Tierarzt sollte nur im Ernstfall aufgesucht werden. Vereinbart zunächst telefonisch einen Termin. Möglicherweise kann Euch der Tierarzt durch eine telefonische Beratung bereits helfen oder Entwarnung geben (Fotos, Videos oder Videochat helfen hierbei sicherlich). Kommt man um ein persönliches Erscheinen nicht rundum, sollte nur eine Person das Tier in die Praxis begleiten (Kinder, Ehepartner etc. sollten zuhause bleiben). Wenn Ihr Euch krank fühlt oder in einem Risikogebiet wart, solltet Ihr lieber eine andere Person schicken. Viele Tierärzte stellen im Eingangsbereich der Praxis Desinfektionsmittel auf, nutzt diese bitte zur Desinfektion Eurer Hände. Im Wartezimmer solltet Ihr dann auch nach Möglichkeit nichts anfassen (Zeitschriften, Flyer, Kaffeemaschine). Haltet, soweit möglich, Abstand zum Tierarzt und zum Personal. Bietet der Tierarzt eine kontaktlose Bezahlung an, so nutzt diese und wascht Euch natürlich nach dem Tierarztbesuch wieder gründlich die Hände.

Darf ich noch zur Hundeschule gehen?

Da eine außerhäusliche Gruppenbildung untersagt ist, darf ein Gruppentraining nicht stattfinden. Ob dies auf Einzeltrainings zutrifft, ist fraglich und sollte je nach Bundesland mit dem zuständigen Gesundheitsamt geklärt werden. Einige Behörden in den unterschiedlichen Bundesländern und Kommunen haben hier mitunter bereits Einschränkungen angeordnet. Hier sollte aber auch wieder das Ziel der Maßnahmen im Auge behalten werden: Es geht nicht darum, Menschen ihre Hobbys und den Spaß zu verbieten, sondern darum, die Bevölkerung zu schützen – also Abstand halten! Nur weil Hundeschulen bereits vielerorts das normale Training abgesagt haben, bedeutet das aber nicht, dass gar kein Training stattfinden kann. Viele Hundeschulen und -trainer haben sich bereits kreative Lösungen überlegt, um die Trainingseinheiten mittels Videokonferenz umzusetzen. Das ist vielleicht nicht ideal, aber besser als gar kein Training. Außerdem vertreiben auch virtuelle Einheiten die Langeweile und sorgen für ein wenig Ablenkung. Bitte nehmt diese Möglichkeiten wahr und behaltet im Hinterkopf, dass Hundetrainer von ihrem Job leben müssen. Wenn jetzt auf unbestimmte Zeit keine Kunden betreut werden können, dann bricht auch ihnen das komplette Einkommen weg. Es sind ohnehin schon viele Selbstständige am Rand der Verzweiflung – viele Hundefrisöre, Physiotherapeuten, Seminarveranstalter mussten bereits schließen.

Ich habe mich für ein Hundeseminar angemeldet. Es wurde abgesagt, kann ich mein Geld zurück verlangen?

Grundsätzlich muss man als Teilnehmer bei einer Absage durch den Veranstalter kein Geld bezahlen bzw. kann es zurückfordern. Soweit einige Veranstalter in ihren AGB eine Verschiebung vorsehen sollten, bleibt die Zahlungsverpflichtung aber aufrechterhalten. Welcher zeitliche Rahmen für eine Verlegung  des Seminars als angemessen gilt, muss auch unter Beachtung der Dauer der verhängten Kontakteinschränkung betrachtet werden.

Man sollte aber in dieser Ausnahmesituation für alle bedenken, dass viele Veranstalter versuchen werden, Seminare zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Manch eine Veranstaltung wird derzeit auch als Webinar angeboten. Das ist auch eine gute Möglichkeit – keine Anreise, keine Ansteckungsgefahr und trotzdem Wissen generieren. Wenn jeder Tierhalter jetzt Rückzahlungen von den Veranstaltern verlangt, wird es vermutlich bald keine Veranstalter mehr geben….Wartet also erst einmal noch ab, ob das Seminar später stattfindet, bevor Ihr Euer Geld zurückfordert.

Mein Hund wird tagsüber von einem Dogwalker ausgeführt. Ich muss weiter arbeiten – darf mein Hund weiterhin ausgeführt werden?

Nach meiner Kenntnis erteilt das zuständige Gesundheitsamt hierüber Auskunft. Allerdings bleibt die Versorgung von Haustieren auch während der „Kontaktsperre“ erlaubt. Wenn ein Tierhalter nicht in der Lage ist, selbst mit seinem Hund spazieren zu gehen, müssen hier Wege gefunden werden. Ein Dogwalker kann das Ausführen des Hundes übernehmen, denn hierbei kommt es nicht zu einer Gruppenbildung oder Kontakt zwischen Menschen. Natürlich sind in diesem Zusammenhang hygienische Maßnahmen sinnvoll. Der Dogwalker sollte beim Betreten der Wohnung nichts unnötig berühren oder Türklinke & Co. am besten nur mit Handschuhen anfassen. Die Wohnung sollte nur solange und soweit betreten wie es unbedingt nötig ist. Ist der Besitzer beim Abholen zugegen, sollte natürlich auch hier Abstand bewahrt werden.

Ich bin so gut wie pleite – was passiert, wenn ich meine Hundehaftpflichtversicherung oder die Hundesteuer gerade nicht bezahlen kann?

Die Regelungen zu Beitragszahlungen für Versicherungen und die Konsequenzen eines Verzugs sind vertraglich geregelt und bei den meisten Versicherern ähnlich gestaltet: Gerät man mit den Zahlungen in Verzug, so besteht für gewöhnlich auch kein Versicherungsschutz mehr. Natürlich kann es sein, dass ein Versicherer aufgrund der derzeitigen Situation Kulanzlösungen finden. Hierzu sollte man sich einfach zeitnah und zwar bevor man in Verzug gerät an die Versicherungsgesellschaft wenden und dort um individuelle Auskünfte bitten.

Die Bundesregierung hat für Selbstständige und Unternehmen zahlreiche Steuererleichterungen erlassen. Die Hundesteuer steht hierbei natürlich aufgrund der sich überschlagenden Ereignisse nicht im Fokus, sodass es hierfür derzeit keine gesonderten Regelungen gibt. Die Abgabenordnung sieht in § 222 aber vor, dass Steuern unter Umständen ganz oder teilweise gestundet werden können. Hierfür ist ein Antrag zu stellen. Wendet Euch diesbezüglich bitte rechtzeitig an die jeweilige Gemeinde / Stadtverwaltung.

Was passiert, wenn ich mich nicht an diese Regelungen halte?

Die Kontakteinschränkung wird polizeilich überwacht und es drohen Strafen, soweit man nicht an die behördlichen Vorgaben hält. Da die Bundesländer die Kontakteinschränkung bis auf weiteres auf das Infektionsschutzgesetz stützen, können daher bei Zuwiderhandlungen im Einzelfall je nach Schweregrad und Verstoß Bußgelder bis zu 25.000 Euro oder weitere Geld- / Freiheitsstrafen verhängt werden.

Passt auf Euch auf, haltet Abstand und bleibt natürlich gesund!

Ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich für die Unterstützung von Rechtsanwalt Schulz. Wichtige Informationen für Selbstständige im Rahmen diese Krisensituation sind übrigens auf seinem Blog zu finden: https://www.rechtsanwalt-hs.de/corona-virus-aus-arbeitgebersicht-teil-i/ oder https://www.rechtsanwalt-hs.de/corona-virus-teil-ii-gesetzesaenderungen-was-ist-gilt/.

22 Meinungen zu “Kontaktsperre mit Hund: Was darf ich noch?

    • Nadine Wolf sagt:

      Die Frage ist hier eher, ob der Hundefrisör überhaupt noch geöffnet hat. Für Frisöre wurde angeordnet, dass sie zu schließen haben, weil sich hierbei kein Kontakt vermeiden lässt. Es ist vorstellbar, dass Hundefrisöre unter der Auflage, dass der Besitzer draußen zu warten hat, weiterhin geöffnet bleiben könnten – Auskunft dazu erteilt immer das zuständige Gesundheitsamt. Hier wäre dann sicherlich auch die Frage, wie man die Übergabe des Hundes kontaktlos und unter Einhaltung der Hygieneanforderungen gestalten kann. Man kann nicht einfach an der Tür dem Hundefrisör die Leine in die Hand drücken, die man gerade erst selbst angefasst hat. Manch ein Hund hält vielleicht ohne seinen Besitzer nicht einmal still. Es ist also schwierig.

      Für die Überlebensdauer der Viren im Fell liegen mir keine Daten vor. Nach einer recht neuen Untersuchung des National Institutes of Health überleben die Viren auf Kupfer bis zu 4 Stunden, auf Pappe bis zu 24 Stunden, auf Plastik und rostfreiem Stahl bis zu 3 Tage. Man könnte also durchaus annehmen, dass die Viren im Hundefell oder am Halsband oder der Leine eine gewisse Zeit überleben können. Daher müsste das Tier beim Frisieren dann auch mit Handschuhen angefasst werden. Aber wie gesagt, es ist eher davon auszugehen, dass die Hundefrisöre allgemein schließen müssen.

      • M.S. sagt:

        Also was den Hundefrisör angeht ist es anscheinend wirklich unterschiedlich . Im Gesundheitsamt hat keiner eigentlich was den Fall angeht so richtig eine Ahnung ,es wird dort mit einem normalen Frisör gleichgesetzt…. Im Kreis Steinburg S-H soll es nicht erlaubt sein laut dem Veterinärsamt aber im Kreis Pinneberg S-H (direktes Anschlussgebiet) soll es noch erlaubt sein… sehr schwammig gerade die ganze Geschichte.

        • Nadine Wolf sagt:

          Ja, das wird jeweils unterschiedlich entschieden. Es gibt dafür eben keine klare Regel. Manche Behörden sind lieber sehr vorsichtig, andere bestehen auf Hygienemaßnahmen. Man muss sich immer fragen: Kann bei Ausübung der Tätigkeit der Kontakt unterbunden werden? Ich schätze, wenn man dem Gesundheitsamt effektive Maßnahmen vorstellt, die man zur Kontaktunterbindung getroffen hat (z. B. eine Schleuse durch zwei Türen: Besitzer öffnet die Tür und setzt den Hund vor die Zwischentür, Tür wieder zu und Frisör öffnet die Innentür und nimmt den Hund entgegen oder Frisör holt den Hund kontaktlos zuhause ab), dann gibt es durchaus Chancen, dass man weiterarbeiten darf. Am besten, man fragt beim zuständigen Gesundheitsamt nach.

    • Nadine Wolf sagt:

      Das tut mir sehr leid. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Wege findest, diese Krise zu überstehen. Bleib vor allem gesund!

  1. Rosi sagt:

    Wir hatten Termine zur Abholung der Welpen am kommenden Wochenende gemacht. Die neuen Hundebesitzer kommen überwiegend aus Berlin und wir wohnen in Sachsen. Können wir die Welpen jetzt überhaupt übergeben?

    • Nadine Wolf sagt:

      Die Abholung der Welpen kann durchaus ein triftiger Grund sein. Ihr könnt unmöglich dauerhaft so viele Hunde betreuen. Man kann das so gestalten, dass der Kontakt so gering wie möglich ausfällt. Auch bei einer solchen “Übergabe” kann man den Sicherheitsabstand von 1,5 m wahren. Die vertraglichen Einzelheiten können im Vorfeld (vielleicht postalisch) geklärt werden und die Übergabe des Welpen auch mit dem Sicherheitsabstand erfolgen. Vermutlich habt Ihr ein kleines Welpenpaket geschnürt, packt da alles rein, was für das Tier mitgegeben werden soll und stellt es so ab, dass es kontaktlos von den neuen Besitzern mitgenommen werden kann. Wenn Ihr zur Abholung die Tiere in den Garten lasst, kann der neue Halter seinen Welpen mit genug Abstand zu Euch auf den Arm nehmen und zum Auto bringen. Das ist natürlich alles nicht so nett und herzlich wie man das sonst macht. Aber das kann man ja später mal nachholen, vielleicht bei einem Welpentreffen.

  2. Renate Wesch sagt:

    Zu mir kommt eine mobile Hundefriseurin, die ich am Tor abholen muss, da sonst keine Besucher hier rein kommen. Das ist immer so. Meine Frage: Darf die Hundefriseurin zu mir kommen und den Hund scheren?

    • Nadine Wolf sagt:

      Sie soll beim Gesundheitsamt nachfragen, ob sie das so machen darf. Es kann sein, dass die das bereits untersagen. Wenn es gestattet ist, muss man auf den Sicherheitsabstand achten.

  3. Frank sagt:

    Hallo ich habe am Wochende unseren Welpen vom Züchter abgeholt wir waren am Freitag dort konnten Ihn aber erst am Sonntag mitnehmen, Zwischenzeitlich hat Bayern im Alleingang mit Wirkung ab Samstag eine verschärfte Kontaksperre angeordnet. Auf der Heimfahrt nach Thüringen mußte ich ein kurzes Stück durch Bayern fahren und wurde von der Polizei gestopt die Beamten waren der Meinung ich hätte den Welpen nicht vom Züchter holen dürfen und ich bekomme ein Vefahren.
    Ich bin geschockt.

    • Nadine Wolf sagt:

      Warte erst einmal ab, was da passiert. Polizisten sind keine Juristen. Es gibt ja keine vollständigen Listen für die Beamten, auf denen jede mögliche Fallkonstellation ausgeführt ist. Die entscheiden teilweise vor Ort anders als letztendlich ein Richter urteilen würde.

  4. Melli sagt:

    Darf man noch auf die hundewiese gehen? Soweit ich weiß ist diese nicht gesperrt und man kann ja auch gut Abstand halten. Es kann aber sein das mehr als 2 Leute anwesend sind.

    • Nadine Wolf sagt:

      Ja, solange man die 1,5 m Abstand hält. Das Problem ist: Wenn die Hunde sich mal in die Haare kriegen und man sie trennen muss, dann unterschreitet man diesen Abstand. Man kann halt seinem Hund dann auch nicht hinterher laufen, um ihn einzusammeln, wenn er zu nah an anderen Menschen steht.

  5. Christine Dittrich sagt:

    Können Sie mir den Begriff Wohnungsnähe definieren? Ich frage deshalb, weil überall das gesagt wird .in welchem Umkreis darf ich Gassi gehen ?

    • Nadine Wolf sagt:

      Das ist genau das Problem: Es ist nicht wirklich definiert. In manchen Bundesländern fehlt dieser Passus auch vollständig. Da heißt es nur, dass man spazieren gehen darf, aber ohne die Einschränkung “in Wohnungsnähe”. Hierbei stellt sich auch die Frage, wie Hundehalter das umsetzen sollen, die mitten im Stadtgebiet wohnen.

  6. Anna Klein sagt:

    Ich wohne derzeit in Mannheim und würde gerne meinen Welpen in Potsdam abholen. Wir haben schon alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und mit der Züchterin abgesprochen, wir werden weder an Tankstellen noch Raststätten haltmachen und auch mit der Züchterin den nötigen Abstand halten und uns mit ihr auf einer Wiese treffen. Dennoch mache ich mir Sorgen um die rechtlichen Grundlagen. Weiß da jemand was genaueres, es ist so schwer verlässliche Informationen zu finden.

    • Nadine Wolf sagt:

      Wenn Du eine wirklich verlässliche Information haben möchtest, dann schreib eine E-Mail an Dein Gesundheitsamt und das zuständige Gesundheitsamt in Potsdam. Beschreibe ihnen, welche Maßnahmen Du ergreifen wirst bei der Abholung und begründe, warum der Welpe jetzt unbedingt abgeholt werden muss (Prägephase, Züchter kann nicht wochenlang so viele Hunde betreuen etc.). Die werden Dir sagen können, ob das in Ordnung ist und was Du zu beachten hast. Druck Dir die Antwort aus und nimm sie mit, dann kannst Du auch einem Polizisten etwas zeigen, wenn Du darauf angesprochen wirst.

    • Nadine Wolf sagt:

      Wenn Du eine wirklich verlässliche Information haben möchtest, dann schreib eine E-Mail an Dein Gesundheitsamt und das zuständige Gesundheitsamt in NRW. Beschreibe ihnen, welche Maßnahmen Du ergreifen wirst bei der Abholung und begründe, warum der Welpe jetzt unbedingt abgeholt werden muss (Prägephase, Züchter kann nicht wochenlang so viele Hunde betreuen etc.). Die werden Dir sagen können, ob das in Ordnung ist und was Du zu beachten hast. Druck Dir die Antwort aus und nimm sie mit, dann kannst Du auch einem Polizisten etwas zeigen, wenn Du darauf angesprochen wirst.

  7. Toni sagt:

    Wir wollten uns einen Hund aus einer Pflegestelle aus Bayern abholen (Wir wohnen in Baden-Württemberg) aber jetzt bin ich verunsichert ob es verboten ist ihn dort abzuholen.
    Kann mir jemand helfen?

    • Nadine Wolf sagt:

      Auch hier bleibt nur die Möglichkeit, dies beim Gesundheitsamt zu erfragen. Ob das Abholen eines Hundes ein triftiger Grund ist, kann man Dir dort sagen. Stell die Frage am besten per E-Mail, dann hast Du auch was in der Hand, was Du einem Polizisten bei einer Kontrolle zeigen könntest.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert