Futtermitteldeklaration: Fleisch oder nicht Fleisch, das ist hier die Frage

Deklaration Hundefutter

Nachdem Bücher wie „Katzen würden Mäuse kaufen“ und „Hunde würden länger leben“ die Zusammensetzung von Tierfutter kritisch beleuchtet haben, warfen viele Tierhalter einen Blick auf das Futter, was täglich im Napf ihres Vierbeinigen Lieblings landet und stellten fest, dass dies offenbar nicht besonders artgerecht sein kann. Nachdem der größte Schock verdaut war, machten sie sich auf die beschwerliche Suche nach einem guten Futter für ihren vierbeinigen Liebling.

Auch ich habe mich vor Jahren auf diese Reise begeben, musste jedoch feststellen, dass sie nicht nur beschwerlich und oft ergebnislos ist, sondern offenbar auch eine Beschäftigung mit gesetzlichen Regelungen erfordert. Mir jedenfalls war vollkommen unklar, was sich hinter Begriffen wie “Tierische Nebenprodukte” oder “Geflügelfleischmehl” verbirgt, dies war mir jedoch wichtig zur Beurteilung der Futterqualität, denn ich wollte meinem Hund keine getreidebasierte Nahrung mehr füttern. So wühlte ich mich mit laienhafter Unkenntnis durch den Paragraphendschungel und stellte fest: Ich bin so klug als wie zuvor.

Einige rechtliche Grundlagen

Die Deklaration von Hundefutter ist unter anderem in der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln geregelt. Obendrein gibt es einen freiwilligen „Code of Good Labelling Practice for Pet Food” der Heimtierfuttermittelindustrie, der hier zu finden ist: http://www.fediaf.org/self-regulation/labelling/ Die Betonung liegt auf freiwillig.

Die Regelungen zu allgemeinen zwingenden Kennzeichnungsanforderungen bei Futtermitteln ergeben sich aus Artikel 15 der genannten Verordnung. Dabei handelt es sich um Angaben wie die Futtermittelart (Allein-, Einzel- oder Ergänzungsfuttermittel), Angaben zum Hersteller, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Nettogewicht.

Zusätzlich zu diesen Bestimmungen müssen nach Artikel 17 besondere zwingende Kennzeichnungsanforderungen für Mischfuttermittel sowie nach Artikel 19 zusätzliche zwingende Kennzeichnungsanforderungen für Heimtierfuttermittel eingehalten werden. Diese Regelungen umfassen die Angabe des Verwendungszwecks und der Zusammensetzung und der Deklaration von Zusatzstoffen.

Obligatorische Angaben sind dabei z. B. Bezeichnungen wie „Erzeugnisse und Nebenerzeugnissen von Landtieren“, diese können aber auch durch einen Begriff aus dem Gemeinschaftskatalog für Einzelfuttermittel (Verordnung (EU) Nr. 575/2011) ersetzt werden.

Nachfrage beim zuständigen Bundesministerium

Ich sah mir diesen Katalog an, fand dort aber Begriffe, die üblicherweise auf den Verpackungen der Futtermittel zu finden sind, gar nicht. Was genau bedeutet also „Geflügelmehl“? Gibt es einen Unterschied zu „Geflügelfleischmehl“? Was ist „frisches Lammfleisch“ ? In den Verordnungen fand ich keine Antwort – was daran liegen kann, dass ich kein Jurist bin.

Also fragte ich kurzerhand beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach.

Hier die Antwort (es muss lobend erwähnt werden, dass diese sehr schnell bei mir eintraf):

„Die Angaben zur Zusammensetzung von Mischfuttermitteln für Heimtiere kann durch Angabe der Bezeichnung der enthaltenen Einzelfuttermittel erfolgen. […] Einzelfuttermittel aus “Erzeugnissen von Landtieren und daraus gewonnenen Erzeugnissen” sind in der Gruppe 9 des Katalogs aufgeführt. Die von Ihnen beispielhaft aufgeführten Erzeugnisse „Geflügelfleischmehl” oder „Lammfleisch“ könnten beispielweise der Nummer „9.1.1 Tierische Nebenprodukte“ entsprechen. […]

Unabhängig davon kann auch eine andere Bezeichnung gewählt werden, denn die Anwendung des Katalogs ist freiwillig. […]

Hinsichtlich des Begriffes “Fleisch” gibt es unterschiedliche Auffassungen. Der europäische Wirtschaftssektor hat in seinem Code für die gute Kennzeichnungspraxis im Anhang 5 dazu spezielle Erläuterungen dazu gemacht, wie die gegenwärtige Praxis der Kennzeichnung erfolgt.“

Auffällig sind die vielen Kann-Bestimmungen. Es gibt zwar viele Regelungen, die obligatorisch sind. So muss z. B. das Gewicht des Futters zwingend angegeben werden und auch die Nennung einer Zusammensetzung ist unumgänglich. Wie man diese allerdings gestaltet, scheint nicht klar geregelt zu sein, denn auch der zuletzt genannte Code für die gute Kennzeichnungspraxis definiert nicht, was unter den in der Praxis verwendeten Begrifflichkeiten zu verstehen ist und wann diese nun verwendet werden dürfen.

Es gibt also keine eindeutige Definition des Begriffs „Fleisch“. Fleisch kann alles sein, was in die Kategorie „Tierische Nebenprodukte“ fällt. So wie ich die Ausführungen des Bundesministeriums verstanden habe, ist es demzufolge möglich, ein Gemisch aus Hühnerfedern, -schnäbeln und –füßen mit Begriffen wie „Geflügelfleischmehl“, „Hühnertrockenfleisch“ oder „frisches Hühnerfleisch“ zu deklarieren. Auch wenn wir Verbraucher unter dem Begriff Fleisch vielleicht etwas Anderes verstehen (wie hier bereits diskutiert wurde).

Der in Internetforen oder –blogs genannte Tipp, beim Kauf von Tierfutter also z. B. darauf zu achten, dass nicht mit „Geflügelmehl“, sondern mit „Geflügelfleischmehl“ oder „Geflügeltrockenfleisch“ deklariert wird, ist also leider vollkommen sinnlos und bietet keinerlei Orientierung – jedenfalls nicht in Deutschland. Denn diese Begriffe sagen rein gar nichts über den Inhalt des Futters aus und sie sind rechtlich nicht konkret definiert.

Auf eine offene Deklaration des Futters achten

Was also tun? Ganz einfach: Man kauft nur Futter, was wenigstens halboffen deklariert ist (z. B. so: Muskelfleisch von der Pute, Putenherzen, Knollensellerie, Kürbis, Karotten, Rapsöl, Basilikum, Kamille, Eierschalen. 50 % Fleischanteil), bzw. noch besser offen deklarierte Futtersorten (z. B. 50% Kronfleisch vom Rind, 20% Rinderpansen, 10% Karotten, 10% Grünkohl, 5% Rinderleber, 5% Rinderniere, Lachsöl, Eierschalenpulver). Denn darauf kann man einen Hersteller festnageln. Im Falle eines Rechtsstreits hätte dieser schlechte Karten, würde er andere Zutaten einsetzen. Das ist bei schwammigen, rechtlich nicht definierten Begriffen ganz anders.

Natürlich gibt es am deutschen Markt nur wenige Futtersorten, die halboffen oder offen deklariert sind. Das schränkt die Auswahl drastisch ein. Daher gibt es eine zweite Möglichkeit, um die wirklich wichtigen Informationen zu erhalten: Man fragt konkret beim Hersteller nach, was genau im Futter enthalten ist.

Bekommt man keine Antwort vom Hersteller oder wird man mit Aussagen wie „geheime Rezeptur“ vertröstet, sollte man das Futter nicht kaufen. Ein seriöser Hersteller wird keine Probleme haben, sämtliche Zutaten zu nennen. Das Argument, die Zusammensetzung sei geheim, weil sie sonst von Konkurrenten übernommen werden könnte, lasse ich nicht gelten. Es gibt Bücher zum Thema Hundefütterung, die auf wissenschaftlichen Fakten basieren. In denen wird ganz klar aufgezeigt, wie ein Futter zusammengesetzt sein sollte. Und Belange wie geschmackliche Differenzierung und Einzigartigkeit (wie z. B. bei Coca Cola) treffen auf Hunde nicht zu, denn sie verfügen nicht über einen derart differenzierten Geschmacksinn wie wir Menschen und der Geschmack eines Futters wird heutzutage ohnehin nicht zwingend über die Zutaten bestimmt, die die eigentlichen Nährstoffe liefern, sondern gern auch mal durch Geschmackverstärker und Aromen. Es gibt nur zwei Argumente, die mir einleuchtend erscheinen: Entweder wird in dem Futter etwas verarbeitet, was den Hundehalter abschrecken würde, wenn er davon erführe, oder es wird eine Grundzutat verarbeitet, die Konkurrenten unbekannt, aber besonders günstig zu beschaffen ist und somit einen Wettbewerbsvorteil darstellt. Oder beides….

Fleisch für den menschlichen Verzehr?

Man sollte sich bei der Nachfrage beim Hersteller auch nicht von Aussagen wie „Wir verwenden nur Fleisch von Tieren, die für den menschlichen Verzehr zugelassen sind.“ abspeisen lassen, sondern auf eine Liste der einzelnen Fleischsorten und ihres Anteils im Futter bestehen. Denn die Definition dessen, was für den menschlichen Verzehr zugelassen ist und was nicht, erfolgt nicht unbedingt anhand der Fleischqualität des verwendeten Tierteils.

Ob ein Schlachttier oder Teile dessen für den menschlichen Verzehr zugelassen sind, wird im Rahmen einer Schlachttieruntersuchung (Fleischbeschau) festgelegt oder ist gesetzlich geregelt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, Artikel 6, sind z. B. Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn, die von Tieren stammen, die zur Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, Material der Kategorie 3. Diese Federn sind demzufolge nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, dürfen jedoch zu Tierfutter verarbeitet werden. Sie stammen aber von einem Tier, dessen Burstfilet vielleicht in der Supermarkttheke gelandet ist. Demzufolge sagen Werbesprüche wie „Wir verwenden nur Fleisch von Tieren, die für den menschlichen Verzehr zugelassen sind.“ rein gar nichts über die Inhaltsstoffe bzw. die Proteinqualität aus. Dass diese jedoch entscheidend ist, kann man hier nachlesen. Daher sollte man stets auf eine Liste der Einzelzutaten bestehen.

Fazit

Die gesetzlichen Regelungen für die Deklaration von Tierfutter lassen den Herstellern einen großen Handlungsspielraum. Daher gilt: Vertrauen ist gut, Nachfragen ist besser. Das Futter eines Herstellers, der Fragen nach den Inhaltsstoffen des Futters nicht beantworten will oder ausweichend antwortet, würde auf keinen Fall in den Näpfen meiner Hunde landen. Nur zu, fragen Sie bei Ihrem Hersteller nach!

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In dieser Ausarbeitung werden auch Anmerkungen zu juristisch relevanten Themen gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Ausarbeitung keine Beratung in Rechtsfragen darstellt. Die Ausführungen wurden aus persönlichen Überlegungen heraus formuliert und bedürfen in den genannten Fällen der Überprüfung nach juristischen Gesichtspunkten durch einen Rechtsberater.

14 Meinungen zu “Futtermitteldeklaration: Fleisch oder nicht Fleisch, das ist hier die Frage

  1. Sylvia sagt:

    Ich bin beeindruckt, wie differenziert du dich mit dem Thema beschäftigst. Ich versuche meinen Hund möglichst mit frischen Lebensmitteln zu füttern, aber manchmal, wenn ich nichts im Haus hab, muss doch der 15kg Trockenfuttersack herhalten. Ein richtig gutes Gefühl hab ich dabei nie… Ich werd den Hersteller mal kontaktieren. Mal schauen, ob ich eine Antwort bekomme. Danke für`s Teilen!

  2. Nd. sagt:

    Man muss übrigens bei den Antworten der Hersteller ganz genau lesen 😉

    "Wir setzen keine Federn ein." ist nicht gleichzusetzen mit "Im Futter sind keine Federn enthalten." Der erste Fall könnte z. B. bedeuten, dass der Hersteller selbst tatsächlich keine Federn einsetzt, aber der Hersteller des Tiermehls, welches verwendet wird schon… Man muss wirklich ziemlich genau auf die Formulierung achten. Ich frage immer, ob der Hersteller sicherstellen kann, dass im Futter x Inhaltsstoffe y und z nicht enthalten sind. Wenn dann ausgewichen wird, stelle ich die Frage noch einmal. Wird sie nicht eindeutig beantwortet, stelle ich sie noch einmal öffentlich auf der Facebook-Seite oder im Blog des Anbieters – da wird dann meistens geantwortet, oder aber die Frage gelöscht. Egal, welchen Weg der Anbieter wählt, man hat seine Antwort 😉

  3. Anonym sagt:

    Grundsätzlich finde ich es schön, das sich Menschen überhaupt noch gedanken über die Fütterung ihres Vierbeiners machen, den ich erlebe, auf meiner Arbeit, zu oft das Gegenteil.

    Zum Thema Futterdeklaration:
    Es ist leider so, das "Ottonormal", im Prinzip nichts mit den Deklarationen anfangen kann bzw. aus unwissenheit das Falsche daraus interpretiert.
    Ich habe damit seit 20 Jahren zu tun und kann nur sagen, das muß auch keiner Verstehen.
    Wichtig ist nur das was jeder sehen kann:
    Wie verhält sich mein Hund, Wie sieht sein Fell und sein Kot aus.
    Wenn ich diese 3 Fragen für mich positiv beantworten kann, kann das Futter nicht schlecht oder ungesund o.ä. sein.

    Sollte etwas nicht in Ordnung sein, kann ich nur empfehlen sich möglichst breit zu informieren. Leider gibt es zu viele die sich für den Experten schlechthin halten aber meine tägliche Arbeit hat mir zu oft das Gegenteil bewiesen.
    Dashalb hier meine bitte an alle… ruhig viele Meinungen einholen (Internet, Züchter, Tierärzte, Fachhandel etc.) und dann mit gesundem Menschenverstand das beste für sich bzw. den Hund herausholen. Hören sollte man aber auf den einzigen der wirklich was aussagen kann…
    Ihr Hund

    derhundefreund@gmx.de

  4. Nd. sagt:

    Also mir persönlich sagt der gesunde Menschenverstand: Ein Futter, was in der Trockenmasse 4 oder 5 Euro kostet, kann kaum Fleisch enthalten… und Fleisch ist nun einmal die Nahrungsgrundlage für einen Hund. Es mag sein, dass es Hunde gibt, die trotz katastrophaler Ernährung schön geformten Kot haben (nicht zuletzt wegen zahlreicher Inhaltsstoffe im Trockenfutter, die dafür sorgen sollen…) und auch Hunde, denen nicht artgerechtes Futter einfach nicht so viel ausmacht. Aber man empfiehlt ja auch nicht, mit dem Rauchen anzufangen, nur weil es Leute gibt, die damit gesund alt werden. Die Mehrheit der Hunde verträgt falsches Futter nur auf den ersten Blick gut. Auf den zweiten Blick zeigt sich, dass mit Fertigfutter ernährte Hunde im Schnitt eine um 3 Jahre verkürzte Lebenserwartung haben. Außerdem habe ich das Gefühl, dass viele Hundehalter überhaupt gar nicht bemerken, dass das Fell ihres Hundes beispielsweise überhaupt gar nicht glänzt oder dass der Hund enormen Zahnstein hat. Diese Leute meinen, mit dem Hund sei alles in Ordnung – ist es aber scheinbar nicht.

    Fakt ist: Viele Schäden falscher Fütterung sieht man erst nach einigen Jahren. Ein Hund hat nicht so viele Jahre…

    Fakt ist: Man sollte sich als Verbraucher nicht an der Nase herumführen lassen…

  5. Anonym sagt:

    Hallo Nadine,ich bin voll und ganz Deiner Meinung mir ist es auch so ergangen bis mein Hund duch den Maskierten Müll (Trockenfutter Eukanuba )eine Futtermittelallergie bekommen hat. Bin auf Deine Seite durch Gesundehundeforum gekommen.Gruß Hilu

  6. Saskia sagt:

    Bin über Google auf deinen Blog gekommen. Super Infos die du hier kostenlos zur Verfügung stellst. Klingt als hättest du viel Arbeit in die Recherche des Futtermitteldeklarations Artikel gesteckt. Freue mich auf weitere interessante Blogbeiträge von dir!

  7. Anonym sagt:

    Ein toller Blog, aber der Artikel ist leider für mich nicht nachvollziehbar. Aus dem Katalog zur Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln S.48:
    "Die Bezeichnung wird soweit zutreffend ersetzt durch
    — die Tierart und
    — den Teil des tierischen Erzeugnisses (z. B. Leber, FLEISCH NUR WENN SKELETTMUSKULATUR) …" Dementsprechend ist klar definiert, wann der Begriff Fleisch verwendet werden darf, jedoch ist es nicht verpflichtend offen zu deklarieren.
    Fleisch darf durch den Oberbegriff "tierische Nebenerzeugnisse" ersetzt werden. Daraus darf man aber nicht den Umkehrschluss ziehen, dass ein tierisches Nebenerzeugnis auch in die Oberkategorie Fleisch einsortiert werden darf, da Fleisch keine Oberkategorie laut Futtermittelverordnung bildet.

  8. Nd. W. sagt:

    Ich hatte es auch nicht ganz verstanden und habe daher beim zuständigen Bundesministerium nachgefragt. Dort hatte man mir eben ganz klar bestätigt, dass es keine eindeutige Definition des Begriffs gäbe. Möglicherweise hat sich das geändert?

    Wenn es übrigens so wäre, dass unter "Fleisch" nur Skelettmuskulatur zu verstehen ist, dann kann ich wiederum einige Nährwertangaben auf Futtermitteln nicht nachvollziehen. Siehe z. B. dieser Artikel: http://mashanga-burhani.blogspot.de/2012/04/es-war-einmal-das-marchen-vom-hohen.html

  9. Nd. W. sagt:

    Ahh, schau, der Katalog wurde überarbeitet. Die neuste Fassung ist vom 16. Januar 2013 (der Blogartikel ist ja aus 2012). Da muss ich mal beim Ministerium nachfragen, ob sich etwas geändert hat. Wenn ja… dann sind für mich die Nährwerte einiger Futtersorten aber echt ein Rätsel…

  10. Anonym sagt:

    Ja evl. liegt es an einer Überarbeitung, wer weiß? Die Nährwerte sind sicher ein anderer Knackpunkt, da hast du Recht. Trotzdem könnte man sich dann nun etwas besser an dem Begriff "Fleisch" in der Deklaration orientieren. Ich kenne ja nicht die ganze Mail vom Ministerium, aber das was oben steht, würde ich auch nicht so interpretieren, dass man Fleisch als Oberbegriff für tierische Nebenprodukte nutzen durfte, sondern nur, dass Fleisch durch den Oberbegriff tierische Nebenprodukte ersetzt werden durfte. Das ist ja ein Unterschied. Nur sorum stand es ja auch im Futtermittelgesetz und da hätte sonst auch die Oberkategorie "Fleisch" aufgeführt werden müssen?

  11. Thomas sagt:

    Hat sich denn an der Deklaration mittlerweile etwas geändert? Immerhin ist der Beitrag ja nun schon einige Jahre alt. Eine Nachbetrachtung fände ich gut

  12. andrea sagt:

    Hallo,
    wird das Fett zb Hirschfett auf tgl Grundbedarf vom Futter oben drauf gerechnet oder soll es im tgl Bedarf einkalkuliert sein?
    Wieviel Fett hat ein Reh und Hirsch, kann das leider im Buch nicht finden?

    Danke

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